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3. Dezember 2022

Muttergesellschaft als Mitarbeitgeber

Eine Muttergesellschaft wurde dazu verurteilt, einem Arbeitnehmer ihrer Tochtergesellschaft eine Abfindung wegen ungerechtfertigter Entlassung zu zahlen, da ihre Einmischung in die wirtschaftliche und soziale Verwaltung der Tochtergesellschaft, die zu deren Verlust der Autonomie führte, eine Situation der Mitbeschäftigung kennzeichnete.

Ein Unternehmen, das Teil eines Konzerns ist, kann nur dann als Mitarbeitgeber des von einem anderen Unternehmen beschäftigten Personals bezeichnet werden, wenn es über die notwendige Koordinierung der wirtschaftlichen Handlungen zwischen den Unternehmen, die demselben Konzern angehören, und den Zustand der wirtschaftlichen Beherrschung, den diese Zugehörigkeit hervorrufen kann, hinaus eine ständige Einmischung des ersten Unternehmens in die wirtschaftliche und soziale Verwaltung des Arbeitgeberunternehmens gibt, die zum vollständigen Verlust der Handlungsautonomie des letzteren führt (Cass. soc. 25-11-2020 n 18-13.769).

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