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27. Januar 2023

Gültigkeit einer digitalisierten handschriftlichen Unterschrift

In einem Entscheid vom 10. Januar 2023 hat das Kassationsgericht erneut festgehalten, dass die digitalisierte handschriftliche Unterschrift nicht mit einer elektronischen Unterschrift gleichzusetzen ist. Wenn die Identität und die Funktion des Arbeitgebers jedoch vollständig bekannt sind, kann sich der Arbeitnehmer nicht auf die Ungültigkeit der Unterschrift berufen, um die Umqualifizierung seines Arbeitsvertrags in einen unbefristeten Arbeitsvertrag zu fordern.

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