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7. Dezember 2021

Aufklärungspflicht des Rechtsanwalts in Frankreich

Ein Rechtsanwalt, der einen Vertrag über den Verkauf von Anteilen an einer Gesellschaft verfasst, die aufgrund eines Konzessionsvertrags auf öffentlichem Grund eine Bar betreibt, haftet gegenüber dem Erwerber, wenn er ihn nicht speziell vor den Risiken eines solchen Konzessionsvertrags warnt.

Ein Unternehmen betreibt eine Bar in einem Hafen aufgrund eines Konzessionsvertrags mit der Gesellschaft, die von der Gemeinde mit dem Betrieb des Hafens beauftragt wurde. Die Anteile an dieser Gesellschaft werden in einem von einem Anwalt verfassten Vertrag übertragen. Drei Jahre später wird der Gesellschaft mitgeteilt, dass sie ohne Recht den öffentlichen Grund des Hafens besetzt, und sie wird aufgefordert, ihre Einrichtungen zu entfernen. Der Erwerber der Anteile verklagt daraufhin den Anwalt und wirft ihm vor, seine Beratungspflichten verletzt zu haben, da er ihn nicht auf die spezifischen Risiken hingewiesen habe.

Ein Berufungsgericht weist die Klage ab und stellte fest, dass der Anwalt den Erwerber über die Grenzen seiner Rechte informiert hatte, da er die Konzessionsurkunde dem Vertrag über den Verkauf der Gesellschaftsanteile beigefügt hatte und die Formulierung der Konzessionsurkunde klar war.

Das Kassationsgericht kassiert diese Entscheidung in einem Urteil vom 10. November 2021. Das Berufungsgericht hätte untersuchen müssen, ob der Anwalt den Käufer, der alle Anteile der Gesellschaft kaufte, speziell vor den Risiken gewarnt hatte, die mit dem Kauf verbunden waren : "…l'avocat rédacteur d'acte est tenu à l'égard de toutes les parties, quelles que soient leurs compétences personnelles, d'une obligation de conseil et, le cas échéant, de mise en garde en ce qui concerne, notamment, les effets et les risques des stipulations convenues et que l'existence d'une clause claire dans l'acte ne le dispense pas de les informer sur les conséquences qui s'y attachent."

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